Professor
Romano Prodi
Präsident der EU-Kommission
200 Rue de la Loi
B-1049 Brüssel
15. Februar 2001
Sehr geehrter Herr Präsident,
am 18. August 1999 hatte ich Ihnen die Problematik der Anwendung des CLGR
(Cyanide Leaching Gold Recovery) Prozesses zur Goldgewinnung vorgestellt.
Ihr Büro hatte mir geantwortet, dass Sie beabsichtigen, eine Kommission mit
dieser Frage zu betrauen.
Ich hatte dargestellt, dass der ausschließlich von der Bergbauindustrie
angewandte CLGR Prozess ein chemischer Goldgewinnungsprozess ist und nicht
unter Bergbautätigkeit aufgeführt werden kann. Der Antrag, die Anwendung des
CLRG Prozesses zur Gewinnung von Gold zu verbieten, richtet sich also nicht
gegen den Bergbau sondern lediglich gegen die aus heutiger
ökologisch-chemischer Sicht falsche Anwendung chemischer Methoden.
Dies Dilemma hat sich in den letzten Monaten verdeutlicht. Wie in meinem
Brief dargestellt wird der CLGR Prozess bevorzugt in menschenleeren Gegenden
angewendet. Seit etwa zwei Jahrzehnten versuchen nun mehrere internationale
Bergbauunternehmen, auch in Europa den CLGR Prozess zur Gewinnung von Gold
anzuwenden.
So wurde ich im Jahr 1990 von 13 türkischen Bürgermeistern aus der Gegend
von Pergamon, Troja, etc. gebeten, ein ökologisch-chemisches Gutachten zu
dem Vorschlag der Anwendung des CLGR Prozesses durch die Firma TÜPRAG zur
Gewinnung von Gold zu machen. Das Gutachten ergab, dass dies Verfahren
wissenschaftlich nicht akzeptabel ist. Dem wurde in der Folgezeit nicht
widersprochen, sondern die Ablehnungsgründe durch mehrere internationale
bzw. nationale Symposien und Publikationen erhärtet. (Anlage 1)
Ferner zeigte sich in der Türkei, dass der CLGR Prozess nicht nur
wissenschaftlich untragbar sondern nach Aufklärung der Bevölkerung und
Information der Aufsichtsbehörden praktisch nicht durchsetzbar ist. Die
Türkei ist auch ein gutes Beispiel für die Tatsache, dass Wissenschaft
allein keine Technologie stoppen kann. Nur mit Hilfe der Öffentlichkeit, die
in beispielhafter, selbstloser und auch gefährlicher Arbeit in der Türkei
und unter Einsatz von Person und eigenem Kapital von Frau Birsel Lemke
organisiert und durchgeführt wurde, war es möglich, die Anwendung des CLRG
Prozesses durch das Oberste Gericht in Ankara zu stoppen. Wie hoch der
persönliche Einsatz von Frau Lemke international bewertet ist, zeigt sich
deutlich. Am 8. Dezember 2000 wurde ihr in Anerkennung ihrer Arbeit der
Right Livelihood Award (Alternative Nobelpreis) in Stockholm verliehen. Der
Gründer und Präsident der Right Livelihood Foundation, Herr Jakob von
Uexkull wird Ihnen gerne eventuelle Fragen hierzu beantworten.
Gleichzeitig versuchten die internationalen Konzerne unter Anwendung des
CLGR Prozesses in Tschechien und auch in Griechenland Gold zu gewinnen. Nach
öffentlichen Anhörungen, Fachtagungen usw. war Tschechien das erste Land in
Europa, welches die Anwendung des CLGR Prozesses auf tschechischem Boden
verbot.
In Griechenland fand ein internationales Symposium am 14./15. Oktober 2000
in Komotini statt zu dem Herr Prof. Spiteller (Uni Dortmund) und ich
geladene Gäste waren. Ferner wurde ich vom obersten Verwaltungsgericht Athen
durch Herrn Councillor, Athanasios Rantos, Council of State, Athen, zu einer
Anhörung am 10. Januar 2001 über die Anwendungsrisiken des CLGR Verfahrens
eingeladen.
Die endgültigen Beschlüsse stehen zwar noch aus, aber die bisherigen
Verlautbarungen und Pressemeldungen sagen die klare Ablehnung des CLGR
Prozesses voraus. Eine Kurzfassung der wichtigsten Ereignisse aus dem
Griechischen übersetzt und bestätigt durch das griechische Generalkonsulat
in München, Presserat Dr. N. Sotirou, ist beigefügt. (Siehe Anlage 2)
Um die bisherigen Ergebnisse der Beurteilung des chemischen CLGR Prozesses
in breiterem Kreise zu diskutieren fand am 27. Oktober 2000 in Berlin eine
internationale Fachtagung mit dem Titel "Zu den ökologischen und
menschen-rechtlichen Folgen der Cyanid basierten Goldgewinnung" (siehe
Anlage 3) statt. Das Ergebnis und eine Zusammenfassung ist in Druck und wird
laut Informationen durch Academic Press im nächsten Heft der Zeitschrift
"Ecotoxicology and Environmental Safety", F. Korte, F. Coulston, Academic
Press 2001 als "Commentary" erscheinen. (Siehe Anlage 4). Auch hier ergab
sich eine eindeutige Ablehnung des CLGR Prozesses zur chemischen
Goldgewinnung. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass Gold kein
Mangelelement ist. Weit über 80% der Weltjahresproduktion wird zur
Schmuckherstellung benötigt. Ein Verbot des chemischen CLGR Prozesses würde
nicht zu einer Goldverknappung führen, da Gold erstens nach anderen
Verfahren gewonnen werden kann, zweitens leicht recyklisierbar ist und
drittens in unschätzbaren Tonnen als Reinmetall in Safes der verschiedenen
Gattungen gelagert ist.
Falls es die heutige Gesellschaft ernst meint mit der Lenkung ihrer
Industrie in Richtung Sustainability (nachhaltig, durchhaltbar), sollte der
CLGR Prozess, der ganz sicher nicht sustainable gemacht werden kann und auch
nicht die geringsten Ansprüche an soziale oder gar ethische Werte erfüllt,
in Europa unerwünscht sein.
Es wäre schön wenn diese Zeilen Sie überzeugen würden. Das Europäische
Parlament hat schon 1994 zu dem Prozess Stellung bezogen und eindeutig für
ein Verbot votiert. (Resolution B-0410/94, OJEC C 341 vom 5. Dez. 1994).
Trotz vieler Hinweise auch in der Literatur hat das aber nichts genutzt.
Deshalb heute noch einmal der Antrag, nach mehr als 10jähriger
internationaler wissen-schaftlicher, eindeutig negativer Stellungnahme jetzt
endlich den CLGR Prozess zur chemischen Goldgewinnung aus dem
Angebotsrepertoire von Großfirmen im EU-Bereich zu streichen. Ein solches
Verbot würde auch den Ländern der Dritten Welt helfen, die Anwendung dieses
Prozesses in ihren Ländern zu stoppen und weitere Unglücke zu verhindern.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Dasselbe
gilt auch für alle Kollegen, denen ich mir erlaube, eine Kopie dieses
Briefes zu übersenden. Herr Prof. Spiteller (Uni Dortmund) ist so
freundlich, an Frau Margot Wallström die wissenschaftliche Darstellung des
CLGR Prozesses aus heutiger Sicht zu übersenden.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. F. Korte
Anlagen